Die aktuellen Informationen der Kreisverwaltung Neuwied finden Sie hier.
Die Bewilligung des kompletten Lernmittelpaketes ist an eine Einkommensgrenze gebunden. Diese können im Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit nachgelesen werden. Die Antragsunterlagen werden jährlich durch die Schulen ausgeteilt. Alternativ dazu können Sie im Internetportal unter www.LMF-online.rlp.de ein Merkblatt einschließlich der Antragsformulare herunterladen.
Die kompletten Antragsunterlagen müssen dem zuständigen Schulträger bis zum 15. März vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass verspätete Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können.
Im Rahmen der kostenlosen Schulbuchausleihe sind grundsätzlich alle Schulbücher auch ergänzende Druckschriften –z.B. Arbeitshefte- komplett im Lernmittelpaket
enthalten.
Die Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr ist freiwillig.
Bei der entgeltlichen Schulbuchausleihe sind im Lernmittelpaket alle Bücher, außer ergänzende Druckschriften –z.B. Arbeitshefte, Wörterbücher - enthalten. Die Höhe der Leihgebühr ist davon abhängig, wie lange ein Schulbuch genutzt wird.
Für die Anmeldung an der entgeltlichen Ausleihe ist folgendes zu tun:
Nur wenn alle Schritte im angegebenen Zeitraum vollständig abgeschlossen sind, wird ein Schulbuchpaket ausgehändigt.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internetportal „Schulbuchausleihe“ unter www.LMF-online.rlp.de